Wenn Sie eine ärztliche Behandlung, sonstige medizinische Leistungen, Medikamente oder Hilfsmittel während eines Aufenthaltes in Luxemburg benötigen, so zeigen Sie dem Arzt oder dem Leistungserbringer Ihrer Wahl Ihre europäische Krankenversicherungskarte oder ein gleichwertiges Dokument. Das Gültigkeitsdatum der Karte oder des Dokumentes darf nicht abgelaufen sein !
Die Kostenübernahme von therapeutischen Maßnahmen, von Heilmitteln wie z.B. Medikamente, Heilverbände, von Laboranalysen, usw., erfolgt nur nach vorheriger ärztlicher Verschreibung.
Um eine Kostenerstattung zu erlangen ist es unbedingt notwendig, daß der Arzt alle persönlichen Angaben (Name, Vorname(n); persönliche Kennnummer) der europäischen Krankenversicherungskarte auf die ärztliche Verordnung und auf die Honorarabrechnung überträgt.
Die Kosten von Sachleistungen, die Behandlung im Krankenhaus ausgenommen, müssen im allgemeinen vom Patienten bezahlt werden. Die Rückerstattung ist an den Schaltern der Arbeiterkrankenkasse zu beantragen. Liste der Lokalagenturen anbei.
Benötigen Sie einen Arzt ?
- Wenden Sie sich an den Arzt Ihrer Wahl. Alle niedergelassenen Ärzte sind vertraglich an das gesetzliche Krankenversicherungssystem gebunden und müssen sich gegenüber Patienten, die sich mit der europäischen Krankenversicherungskarte oder mit einem gleichartigen Dokument ausweisen, an die offiziellen Leistungstarife halten
- Benötigen Sie die Telefonnummer oder Anschrift eines Arztes, so erkundigen Sie sich im offiziellen Telefonbuch (weiße oder gelbe Seiten) oder über die Telefonnummer des Notrufes Tel.: 112
- Sie können sich ohne vorherige Beratung durch einen Allgemeinarzt direkt an einen Facharzt oder Zahnarzt Ihrer Wahl wenden.
Kostenerstattung von Arzthonoraren
- Die Arzthonorare werden je nach Art der Leistung zu 80%, 90%, 95% oder 100% des offiziellen Tarifs zurückerstattet
- Für bestimmte Zahnarzttarife kann, nach vorherigem Einvernehmen mit dem Patienten, eine Zuzahlung vom Zahnarzt gefordert werden. Diese wird nicht zurückerstattet
- Für verschiedene Zahnarztleistungen (z.B. Zahnersatz) wird eine vorhergehende Genehmigung der Krankenkasse benötigt. Klären Sie diese Voraussetzungen mit Ihrem Zahnarzt bevor Sie die Behandlung beginnen
- Die Arzthonorare müssen im allgemeinen vom Patienten bezahlt werden und die Rückerstattung kann nach Vorlage einer quittierten Honorarabrechnung bei der Arbeiterkrankenkasse beantragt werden.
Benötigen Sie andere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen?
- Die meisten therapeutischen Behandlungen werden nur nach vorheriger ärztlicher Verschreibung zu 80% oder 100% der offiziellen Tarife zurückerstattet
- Dies gilt insbesonders für Physiotherapie, Nursing, Laboranalysen und Hilfsmittel, usw.
- Die Kosten für bestimmte Leistungen werden nur nach einer vorhergehenden Genehmigung der Krankenkasse zurückerstattet. Klären Sie mit Ihrem Arzt oder Diensleistungsanbieter ob für die benötigten Leistungen eine vorhergehende Genehmigung notwendig ist.
Benötigen Sie eine Krankenhausbehandlung ?
- Alle Krankenhäuser sind vertraglich an das gesetzliche Krankenkassensystem gebunden und müssen die Leistungen für Patienten, die sich mit der europäischen Krankenversicherungskarte oder mit einem gleichwertigen Dokument ausweisen, nach Massgabe der geltenden Vereinbarungen mit der Krankenkasse erbringen
- Angaben über die diensttuenden Krankenhäuser, den Bereitschaftsdienst oder den Notdienst der regionalen Krankenhäuser können unter der Telefonnummer des Notrufes Tel: 112 erfragt oder in der täglichen Presse nachgelesen werden
- Im Notfall sollte man sich immer an den Notdienst Tel: 112 wenden
- Verschiedene Krankenhäuser übernehmen am Abend oder über das Wochenende keinen Bereitschaftsdienst
- Wenn kein Notfall vorliegt, so können Sie sich bei den Krankenhäusern über die Öffnungszeiten der Poliklinik für ambulante Behandlungen erkundigen
- Sollte eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig werden, so wird diese Entscheidung durch den diensttuenden Bereitschaftsarzt oder den vorher konsultierten Arzt getroffen
- Zeigen Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte bei der Krankenhausaufnahme vor
- Krankenhausleistungen (ausgenommen Arzthonorare) werden ohne Einbeziehung des Patienten direkt von der Krankenkasse mit dem Krankenhaus abgerechnet
- Eine Eigenbeteiligung von ungefähr 12€ wird jedem Patienten über
18 Jahren für die ersten 30 Tage der Behandlung im Jahr verrechnet. Einbettzimmer
können mit Zustimmung des Patienten vom Krankenhaus zur Verfügung
gestellt werden. In diesem Fall können sich die Kosten für Arzthonorare
und für das Krankenhauszimmer erheblich zu Lasten des Patienten erhöhen.
Benötigen Sie einen Krankentransport ins Krankenhaus?
- Sollten Sie im Notfall einen Krankentransport zum nächstliegenden diensttuenden Krankenhaus benötigen so rufen Sie den Notdienst 112 an
- In lebensbedrohlichen Fällen ist der Krankentransport für den Patienten kostenlos
- Bei allen anderen Krankentransporten besteht eine Eigenbeteiligung von 30% des offiziellen Tarifs
- Transporte in Notfällen werden nur mit Sanitätswagen der öffentlichen Rettungsdienste durchgeführt.
Benötigen Sie Medikamente?
- Alle Apotheken sind vertraglich an das gesetzliche Krankenkassensystem gebunden. Zeigen Sie das Original der ärztlichen Verordnung zusammen mit der europäischen Krankenversicherungskarte in der Apotheke vor
- Wenn ein Patient beim Erwerb der Arzneimittel noch nicht im luxemburgischen Krankenkassensystem registriert ist, müssen die Kosten für Arzneimittel im allgemeinen vom Patienten vorbezahlt werden und die Rückerstattung kann bei der Arbeiterkrankenkasse beantragt werden
- Je nach Kategorie der Medikamente beläuft sich die Rückerstattung auf 0%, 40%, 80% oder 100%.
Allgemeines zur Kostenerstattung
- In den Fällen wo Sie die Honorarrechnung an den Leistungserbringer bezahlt haben, beantragen Sie die Rückerstattung an den Schaltern der Arbeiterkrankenkasse, die über Zweigstellen in einigen größeren Ortschaften des Landes verfügt (siehe unten)
- Die quittierten Originaldokumente (Rechnungen, Kassenbelege, Verordnungen, usw.) sind am Schalter der Krankenkasse zusammen mit der europäischen Krankenversicherungskarte oder einem gleichwertigen Dokument vorzulegen
- Legen Sie auf Anfrage Ihren Personalausweis vor.
Bedenken Sie, daß verschiedene Behandlungen im Voraus angemeldet werden sollten
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Bettembourg |
L-3260 4, route de Mondorf |
Tél. 511310 |
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Clervaux |
L-9711 84, Grand'Rue |
Tél. 921101 |
|
Diekirch |
L-9208 16, rue Jean l'Aveugle |
Tél. 809313 |
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Differdange |
L-4660 9, rue Michel Rodange |
Tél. 588004 |
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Dudelange |
L-3510 2, rue de la Libération |
Tél. 511843 |
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Echternach |
L-6486 Porte St.Willibrord |
Tél. 720250 |
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Esch/Alzette |
L-4132 coin Grand'Rue/rue de l'Eglise |
Tél. 530537 |
|
Ettelbruck |
L-9063 Place Marie-Adélaïde |
Tél. 810162 |
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Grevenmacher |
L-6719 9, rue du Centenaire |
Tél. 750297 |
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Luxembourg (Hollerich) |
L-2973 125, route d'Esch |
Tél. 40112-1 |
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Luxembourg (Centrum) |
L-2449 8, Boulevard Royal |
Tél. 471784 |
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Mersch |
L-7525 Topaze Shopping Center - rte de Colmar-Berg |
Tél. 320065 |
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Redange/Attert |
L-8510 Grand'Rue |
Tél. 23621062 |
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Remich |
L-5574 6, avenue Lamort-Velter |
Tél. 23669009 |
|
Rumelange |
L-3710 Place G.- D. Charlotte |
Tél. 565040 |
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Steinfort |
L-8443 Hôtel de Ville |
Tél. 390061 |
|
Wiltz |
L-9530 6, Grand'Rue |
Tél. 958037 |